WITAX berücksichtigt Freigrenze

Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) und seine Auswirkungen auf die Quellensteuer-Abwicklung

Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, kurz Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) wurde Mitte 2021 beschlossen und soll eine weitere Verbesserung des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens bringen, wie auch einen Beitrag zur Verhinderung von damit zusammenhängendem Missbrauch und Steuerhinterziehung leisten.

Mit WITAX den Quellensteuerprozess digitalisieren und vom Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz profitieren

Auch im Bereich der Quellensteuer bringt das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wesentliche Änderungen mit sich. Im Anwendungsbereich des §50a EStG entfällt mit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes das mühsame Kontrollmeldeverfahren, das bisher zur Anwendung kam. Des Weiteren können in Fällen der Rechteüberlassung quellensteuerpflichtige Gläubiger nun eine jährliche Freigrenze in Höhe von 5.000€ in Anspruch nehmen.

Bei der Entwicklung von WITAX war es uns wichtig, eine Lösung zu realisieren, die Sie bestmöglich und umfassend unterstützt. Darum prüft WITAX bei jedem Beleg automatisch, inwieweit bei einem quellensteuerpflichtigen Gläubiger die jährliche Freigrenze bereits ausgeschöpft ist und gibt Empfehlungen, wie einzelne Belege bewertet werden sollten, um die Freigrenze optimal zu nutzen. So kann der Beleg-Prüfprozess rasch und transparent abgewickelt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie als Vergütungsschuldner keine Quellensteuer einbehalten müssen, wenn die Freigrenze in Anspruch genommen werden kann, was wiederum den Compliance- und Verwaltungsaufwand senkt.
Darüber hinaus haben Sie in WITAX zusätzlich auch einen Überblick über alle Gläubiger und sehen welche Beträge bereits angemeldet wurden, für welchen Gläubiger die Freigrenze noch nicht überschritten wurde und wo noch Potentiale liegen.

Auch im Bereich dieser Funktion, der Freigrenzenprüfung, stoppt WITAX den Zahlungslauf in SAP, bis die Belege nach erfolgter Bewertung durch die Steuerabteilung für die weitere Abwicklung durch den FI-Bereich freigegeben werden. Indem die Lösung ein eigenes Steuerkennzeichen an FI meldet, ist auch im FI System eindeutig ersichtlich, bei welchen Gläubigern bzw. Belegen die Freigrenze angewendet wurde.

Die Digitalisierung und Automatisierung dieses Prüfprozesses mit einer TaxTech-Lösung trägt somit wesentlich zu einer weiteren Verbesserung der Prozesseffizienz und der Qualität der Steuerberechnung wie auch zur Sicherstellung der Tax Compliance bei. Nachdem in vielen Unternehmen 80 - 90 % der Sachverhalte, für die Quellensteuer abzuführen ist, auf den Sachverhalt der Rechteüberlassung entfallen, ist mit dieser neuen Funktion und der Nutzung der Freigrenze auch Einsparungspotential bei den abzuführenden Quellensteuerbeträgen verbunden.

Kontakt Ralph Schmieder

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