COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen

Zusammenfassung der Förder-Informationen

Allgemeine Informationen

  • Abwicklung der Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws): Antragsverfahren
  • Gegenstand der Förderung ist die teilweise Bezuschussung von materiellen und immateriellen aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.​

 

  • Der Zuschuss beläuft sich auf 7 % der Anschaffungskosten. Bei besonders förderungsfähigen Investitionen im Bereich der Digitalisierung gemäß Anhang 1 bis 3 erhöht sich der Zuschuss für diese Teile der Investitionen auf 14%.
  • Förderungsfähige Unternehmen sind Unternehmen, mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich. Förderfähig sind Investitionen an österreichischen Standorten.​
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt. Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen bzw. pro Konzern ​
  • ​​​​​​​Zeitrahmen​
    • Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt werden. Erste Maßnahmen, die bis zum 28. Februar 2021 gesetzt werden müssen, sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Vor dem 01. August 2020 darf keine erste Maßnahme gesetzt werden. ​        
    • Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. ​
    • Zwischen 01. September 2020 und 28. Februar 2021 muss die COVID-19-Investitionsprämie beantragt werden
    • ​Die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Investitionen hat bis längstens 28. Februar 2022 zu erfolgen


 

Anhang 2 -​​​​​​​ Besonders geförderte Digitalisierungsinvestitionen

Der Schwerpunkt Digitalisierung soll Investitionen in ​
 

  • digitale Infrastruktur und Technologien wie künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, 3D-Druck, Blockchain und Big Data, ​
  • die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, Industrie 4.0, ​
  • die Einführung oder Verbesserung von IT- und Cybersecurity-Maßnahmen und -Prozessen sowie den Aufbau von Informationssicherheitsmanagements (inklusive Maßnahmen im Zuge des Datenschutzes), ​
  • E-Commerce (z.B. digitale Transformation des Verkaufs- und Vertriebsprozesses, die Einführung und Weiterentwicklung von digitalen B2B- oder B2C-Anwendungen oder Umsetzung von innovativen und datenbasierten Online-Strategien, Aufbau von professioneller Internetpräsenz und Buchungsplattformen) ​
  • Homeofficemöglichkeiten und mobiles Arbeiten, ​
  • die Nutzung der digitalen Verwaltung (z.B. Einführung der digitalen Signatur, Verwendung von e-Rechnungen, Einrichtung von neuen Schnittstellen zu Verwaltungstools, USP-Anbindung, elektronische Beschaffungsvorgänge, etc.), ​


begünstigen. ​

Deswegen sind folgende Investitionen mit 14% förderbar: ​​

Hardware
  • Datenspeicher-Systeme ​
  • Server
  • Drohnen ​
  • 3D-Drucker ​
  • Smart Office ​
  • Equipment zur Durchführung von Videokonferenzen, das sind ​
    • Webcams
    • Beamer
    • spezifische Videokonferenzsysteme
    • Whiteboards
    • großflächige Screens ​
  • Instrumente und Sensoren zur Datenerfassung und Datenausgabe/-vernetzung ​
  • Investitionen in ITS-Lösungen (Verkehrstelematik) On- und Offroad ​
  • digitale Messeinrichtungen ​
  • digital gesteuerte Roboter ​
  • Netzwerkkomponenten ​
  • Simulationsanlagen ​

     

  • Neuanschaffung von Software
​​​​​​  
  • Infrastruktur exklusive bauliche Maßnahmen ​
    • Investitionen zum Anschluss an Hochleistungsbreitnetze, Internet, Breitband, (Mobile) WLAN-Netze, (Mobiles) Netz
    • Cloud-Lösungen ​
    • Datensicherheitssysteme ​
    • Investition in die Digitalisierung der Energienetze ​
    • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) ​